An unseren regelmäßig stattfindenden Informationsabenden können sich interessierte Frauen direkt mit unseren Fachärzten austauschen und in einem geschützten und vertrauensvollen Rahmen individuell Fragen stellen und persönliche Anliegen ansprechen.
Melden Sie sich gerne direkt über unser Kontaktformular oder telefonisch unter 040/70975110 für den nächsten Termin an.
Sie müssen nicht ins Ausland fahren, um als „Single Mom by Choice“ Ihr Glück zu finden. In unserer Praxis in Hamburg sind wir offen für alleinstehende Frauen, die sich für eine Behandlung mit Samenspende interessieren.
Es ist sinnvoll, aber nicht notwendig, eine Garantieperson (Geschwister, Eltern oder Freunde) zu haben, die im Falle eines Falles, für Ihr Kind aufkommen würde und es weiter versorgen kann.
Die Garantieperson soll somit als zusätzliche Sicherheit dienen, wenn der Mutter etwas zustößt und/oder das Kind nicht (finanziell) abgesichert ist. Es dient also eigentlich in erster Linie dem Schutz des Kindes. Jenseits der Beratung und Aufklärung, zu der Ärztinnen und Ärzte verpflichtet sind, raten Fachleute vor einer Spendersamen-Behandlung zu einer psychologischen oder psychosozialen Beratung, da die Entscheidung mithilfe einer Samenspende schwanger zu werden, emotionale Unsicherheiten mit sich bringt (www.bkid.de).
In einem persönlichen Erstgespräch werden zunächst eine ausführliche Anamnese und ggf. notwendige diagnostische Maßnahmen, wie eine hormonelle Blutentnahme und die Überprüfung der Eileiter in die Wege geleitet. Eine Hydropertubation (Eileiterdurchspülung von vaginal aus) sollte vor der ersten Insemination erfolgen.
Vor Durchführung der Single Woman Behandlung muss zunächst ein passender Spender ausgesucht werden (Link zur Aufklärung: Kinderwunschbehandlung mit einer Samenspende). Wir kooperieren mit der Samenbank 7735 Kryobank › und der European Sperm Bank.
Der passende Spender wird nach verschiedenen Kriterien ausgesucht wie z.B.: Herkunft, Körpergröße, Gewicht, Blutgruppe, Haarfarbe und vieles mehr.
In Deutschland ist nur die sogenannte offene Spende erlaubt. Das bedeutet, dass ein Kind aus Samenspende gesichert die Möglichkeit haben muss, den Spender kennenzulernen.
Es gibt verschiedene Behandlungsmöglichkeiten, ohne Mann schwanger zu werden. Bei der Insemination werden die Spendersamen vor dem Eisprung direkt in die Gebärmutter gespült. Für diese schonende und schmerzfreie Behandlung ist keine Ausfallzeit notwendig.
Auf Wunsch können Sie auf eine Hormonbehandlung verzichten und ihren natürlichen Zyklus nutzen. Um die Chancen in einem Zyklus zu erhöhen kann die Gabe von Hormonen, in Tabletten- oder Spritzenform, jedoch auch sinnvoll sein.
Sind die Eileiter undurchlässig oder ist die Insemination mehrfach (3 - 4x) fehlgeschlagen, ist ein Spenderwechsel oder die sogenannte In-vitro-Fertilisation eine Alternative. Dabei werden Eizellen und Spermien im Reagenzglas zusammen gebracht, um den Embryo schließlich in die Gebärmutter einzusetzen. Neben der klassischen In-vitro-Fertilisation mit Gabe von Hormonen in Spritzenform, gibt es auch die natürliche IVF, wenn Sie keine Zyklusstörungen haben und eine Hormonstimulation umgehen möchten. Führt die Behandlung nicht zum gewünschten Erfolg, ist die sogenannte ICSI eine Alternative. Dabei wird ein qualitativ hochwertiges Spermium ausgewählt und direkt in die Eizelle injiziert.
Nach einer Insemination mit Spendersamen liegt die durchschnittliche Chance auf eine Schwangerschaft bei etwa 16 bis 19 Prozent pro Versuch. Dies gilt allerdings nur bei Frauen unter 40 Jahren und ohne erkennbare Fruchtbarkeitsstörungen. Bei Frauen, die älter sind als 40, sinkt die Rate deutlich ab.
Die Geburtenrate nach einer Insemination mit Spendersamen wird in Deutschland mit durchschnittlich etwa 14 Prozent pro Versuch angegeben. Nach einer IVF- oder ICSI-Behandlung mit Spendersamen liegt sie bei 15 bis 20 Prozent pro Behandlungszyklus und damit genauso hoch wie bei der künstlichen Befruchtung (In-vitro-Fertilisation oder ICSI-Behandlung) von Paaren, die den Samen des eigenen Partners verwenden können.
Die Kosten dieser Behandlung werden nicht von der Krankenkasse übernommen, wir erstellen Ihnen vor der Behandlung eine Kostenübersicht. Die Kosten für die Spendersamen für eine Behandlung hängt von der Art der Behandlung ab (also ob Insemination oder IVF/ICSI durchgeführt wird) und ist je nach Samenbank unterschiedlich.
Am 1. Juli 2018 ist das „Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen“ in Kraft getreten. Seither haben alle, die wissen oder vermuten, durch heterologe Verwendung von Samen bei einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung gezeugt worden zu sein, gegenüber dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) einen Anspruch auf Auskunft aus dem beim DIMDI errichteten und geführten bundesweiten Samenspenderregister.
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